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   BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91   

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https://dejure.org/1991,6027
BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91 (https://dejure.org/1991,6027)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1991 - 4 StR 181/91 (https://dejure.org/1991,6027)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1991 - 4 StR 181/91 (https://dejure.org/1991,6027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Ausschlusses des Angeklagten von der Verhandlung - Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Anwesenheitsrecht des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 451
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGH NStZ 1986, 133; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 = NStZ 1987, 335 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 392/85

    Unterrichtung des Angeklagten vor Entlassung des in seiner Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91
    Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGH NStZ 1986, 133; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 = NStZ 1987, 335 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.06.1990 - 3 StR 7/90

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes - Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die neu zur Entscheidung berufene Jugendkammer mehr als bisher die Anforderungen zu beachten haben wird, die der Bundesgerichtshof an die Feststellung eines Gesamtvorsatzes bei Sexualdelikten stellt (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 15, 24; § 176 Abs. 1 Konkurrenzen 5).
  • BGH, 06.02.1991 - 4 StR 35/91

    Verzicht des Angeklagten auf sein Recht auf Teilnahme an der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91
    Aber auch bei Annahme einer fortgesetzten Handlung müssen die einzelnen Teilakte der Tat möglichst genau bestimmt und voneinander abgegrenzt werden (Senatsbeschluß vom 6. Februar 1991 - 4 StR 35/91).
  • BGH, 10.05.1989 - 2 StR 124/89

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - Beschwer des

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die neu zur Entscheidung berufene Jugendkammer mehr als bisher die Anforderungen zu beachten haben wird, die der Bundesgerichtshof an die Feststellung eines Gesamtvorsatzes bei Sexualdelikten stellt (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 15, 24; § 176 Abs. 1 Konkurrenzen 5).
  • BGH, 09.10.1990 - 5 StR 445/90

    Zulässige Dauer der Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung während

    Auszug aus BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91
    Das entbindet jedoch nicht von der Pflicht, den Angeklagten vor der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen wieder vorzulassen, ihn gemäß § 247 Satz 4 StPO zu unterrichten und ihm die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Zeugen zu stellen oder - falls erneut Entfernung gemäß § 247 StPO geboten ist - stellen zu lassen (BGH aaO; vgl. auch BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1990 - 5 StR 445/90).
  • BGH, 20.04.1993 - 1 StR 163/93

    Verstoß gegen formelles Recht durch Entlassen eines Zeugen ohne dass zuvor der

    Das entbindet jedoch nicht von der Pflicht, den Angeklagten vor der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen wieder vorzulassen, gemäß § 247 Satz 4 StPO zu unterrichten und ihm die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Zeugen zu stellen oder stellen zu lassen (BGH a.a.O. sowie BGH StV 1991, 451).
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